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MEHR ERFAHREN →Die Kategorie Hänge & Wände umfasst sämtliche ingenieurtechnischen Leistungen zur Sicherung von Geländesprüngen, Baugruben und dauerhaften Stützkonstruktionen im Raum Gelsenkirchen. Angesichts der dichten urbanen Bebauung und der topografischen Übergänge zwischen Emschertal und den nördlichen Ausläufern des Ruhrgebiets spielen Hangstabilisierungen und Stützwände eine zentrale Rolle für die Standsicherheit von Bauvorhaben. Ob im innerstädtischen Wohnungsbau, bei der Nachverdichtung auf ehemaligen Zechengeländen oder entlang von Verkehrswegen – die fachgerechte Bemessung und Ausführung dieser Konstruktionen schützt Menschen, Bauwerke und Infrastruktur vor Versagensfällen durch Erddruck, Setzungen oder Böschungsrutschungen.
Die geologischen Bedingungen in Gelsenkirchen sind maßgeblich durch die quartären Lockergesteine des Emscherlandes geprägt, die auf den Schichten des Oberkarbons auflagern. Vorherrschend sind sandig-kiesige Ablagerungen der Niederterrassen, Auenlehme sowie stellenweise bindige Mergel- und Tonsteine des Emscher-Mergels. Diese Wechsellagerungen führen zu heterogenen Baugrundverhältnissen mit stark variierenden Scherfestigkeiten und Wasserempfindlichkeiten. Besonders die verwitterungsanfälligen Tonsteine neigen bei Wasserzutritt zu erheblichen Festigkeitsverlusten, was bei Hanganschnitten oder tiefen Baugruben eine sorgfältige Erkundung und standsicherheitstechnische Bewertung nach DIN 4020 unerlässlich macht.

Für sämtliche Arbeiten an Hängen und Wänden in Gelsenkirchen bilden die deutschen und europäischen Regelwerke den verbindlichen Rahmen. Die Bemessung von Stützkonstruktionen erfolgt nach DIN EN 1997-1 (Eurocode 7 – Entwurf, Berechnung und Bemessung in der Geotechnik) in Verbindung mit dem nationalen Anhang DIN 1054 für Baugrundsicherheit. Für Verankerungen ist die DIN EN 1537 (Ausführung von besonderen geotechnischen Arbeiten – Verpressanker) maßgebend, ergänzt durch die DIN SPEC 18537. Ergänzend gelten die Empfehlungen des Arbeitskreises Baugruben (EAB) sowie bei Felsböschungen die Empfehlungen des Arbeitskreises Felsmechanik. Diese Normen gewährleisten, dass sowohl temporäre Baugrubensicherungen als auch dauerhafte Stützwände nach einheitlichen Sicherheitsstandards geplant und ausgeführt werden.
Typische Projekte, die eine Beteiligung von Spezialisten für Hänge und Wände erfordern, reichen von der Baugrubensicherung für innerstädtische Mehrfamilienhäuser bis zur dauerhaften Sicherung von Verkehrsböschungen entlang der A42 oder des Rhein-Herne-Kanals. Auf ehemaligen Bergbauflächen, etwa im Stadtteil Bismarck oder Schalke, sind oft tiefreichende Geländeverformungen aus dem Altbergbau zu berücksichtigen, die eine komplexe aktive und passive Verankerungsbemessung erfordern. Auch beim Neubau von Gewerbeimmobilien an Geländekanten oder der Erschließung von Hanggrundstücken in Buer kommen moderne Stützwandbemessungen zum Einsatz, die von Winkelstützwänden bis zu bewehrten Erdkörpern reichen. Die Kombination aus geotechnischer Expertise, normgerechter Berechnung und lokaler Erfahrung gewährleistet hierbei wirtschaftliche und dauerhaft standsichere Lösungen, die den besonderen Anforderungen des Gelsenkirchener Baugrunds gerecht werden.
In Gelsenkirchen liegen die Hauptrisiken in den heterogenen Baugrundschichten mit wechselnden Sanden, Auenlehmen und verwitterungsanfälligen Emscher-Mergeln. Bei Wasserzutritt können die tonigen Schichten stark an Festigkeit verlieren, was zu Böschungsrutschungen oder unzulässigen Verformungen von Stützkonstruktionen führt. Zudem erfordern Altbergbaubereiche im Stadtgebiet eine sorgfältige Erkundung auf Hohlräume und Bergsenkungen, da diese die Standsicherheit von Hängen und Wänden erheblich beeinträchtigen können.
Die Bemessung von Stützwänden erfolgt nach dem Teilsicherheitskonzept der DIN EN 1997-1 in Verbindung mit DIN 1054. Für die Nachweise im Grenzzustand der Tragfähigkeit sind Gleiten, Kippen und Grundbruch zu führen, im Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit sind Verformungen zu begrenzen. Ergänzend gelten die Empfehlungen des Arbeitskreises Baugruben, die spezifische Ansätze für Trägerbohlwände, Spundwände und aufgelöste Stützkonstruktionen bereitstellen.
Verankerungen werden notwendig, wenn die äußeren Einwirkungen aus Erddruck und Verkehrslasten nicht allein durch das Eigengewicht der Stützkonstruktion aufgenommen werden können, etwa bei hohen oder schlanken Wänden. Man unterscheidet aktive Anker, die vorgespannt werden und sofort Kräfte aufnehmen, von passiven Ankern, die erst bei Wandverformungen aktiviert werden. Die Wahl hängt von den Verformungsanforderungen und den Baugrundbedingungen ab.
Vor der Planung ist eine geotechnische Erkundung nach DIN 4020 durchzuführen, die mindestens direkte Aufschlüsse wie Kernbohrungen und schwere Rammsondierungen umfasst. Im Raum Gelsenkirchen sind besonders die Schichtgrenzen zwischen quartären Lockergesteinen und dem Emscher-Mergel zu erkunden sowie die Grundwasserverhältnisse zu klären. Bei Verdacht auf Altbergbau sind zusätzlich markscheiderische Unterlagen auszuwerten und gegebenenfalls Hohlraumerkundungen durchzuführen.
Wir betreuen Projekte in Gelsenkirchen und seinem Großraum.